Staatliche Förderung
Für neue Dachfenster, Rollläden und die Montage gibt es zwei staatliche Förderwege. Für die meisten Hausbesitzer ist der Steuerbonus der einfachere: kein Energieberater, kein Antrag vorab.
Die beiden Wege im Vergleich
| Merkmal | Steuerbonus (§ 35c EStG) | BEG-Zuschuss (BAFA) |
|---|---|---|
| Höhe | 20 % für Produkt und Montage | 15 %, mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP) 20 % |
| Mindestkosten | Kein Mindestbetrag | 300 € brutto |
| Wer wird gefördert | Eigentümer, die das Haus ausschließlich selbst bewohnen | Eigentümer und Vermieter |
| Alter des Gebäudes | Älter als 10 Jahre | Bauantrag mindestens 5 Jahre zurück |
| Dämmwert der Fenster | Uw = 1,0 W/(m²K) oder niedriger | Uw = 1,0 W/(m²K) oder niedriger |
| Energieberater | Nicht erforderlich | Energieeffizienz-Experte erforderlich |
| Antrag | Im Nachhinein mit der Steuererklärung | Im Voraus beim BAFA |
| Auszahlung | Über 3 Jahre mit der Einkommensteuer verrechnet: 7 %, 7 %, 6 % | Als Zuschuss |
| Obergrenze | Steuerermäßigung höchstens 40.000 € je Objekt | Förderfähige Kosten bis 30.000 € für die erste Wohneinheit |
Der iSFP-Bonus hat beim BAFA eigene Bedingungen, unter anderem ein Mindestinvestitionsvolumen. Lassen Sie sich dazu von Ihrem Energieeffizienz-Experten beraten.
So läuft der Steuerbonus mit uns ab
- Wir liefern und montieren Ihre neuen Fenster oder Rollläden.
- Sie erhalten die Rechnung mit unserer Fachunternehmererklärung.
- Sie reichen beides mit Ihrer Einkommensteuererklärung ein.
Gefördert wird alles, was zur Sanierung gehört: Fenster, Rollläden, Rollos, Innenfutter und die Montagekosten. Das gilt auch, wenn Sie das Fenster im Zuge der Sanierung nach unten erweitern.
Dazu aktuell 10 % Rabatt von uns
Sie erhalten aktuell 10 % Sonderrabatt bei einem Dachfenster-Austausch oder neuen Rollläden. Der Rabatt gilt für Produkte und Montage, also auf den kompletten Rechnungsbetrag. Voraussetzung: Alle erforderlichen Produkte werden von uns geliefert und montiert.
Ein Rechenbeispiel: Aus 10.000 € werden mit dem Rabatt 9.000 €. Davon erstattet der Staat 20 %, also 1.800 €. Es bleiben 7.200 €. Zusammen sparen Sie damit rund 28 %.
Häufige Fragen zur Förderung
Steuerbonus oder BEG-Zuschuss: Was ist einfacher?
Für die meisten Hausbesitzer der Steuerbonus: kein Energieberater, kein Antrag vorab. Beim BEG-Zuschuss brauchen Sie einen Energieeffizienz-Experten und stellen den Antrag im Voraus beim BAFA.
Wie viel bekomme ich über den Steuerbonus zurück?
20 % für Produkt und Montage, über 3 Jahre mit der Einkommensteuer verrechnet: 7 %, 7 % und 6 %. Die Steuerermäßigung beträgt höchstens 40.000 € je Objekt.
Wer bekommt den Steuerbonus?
Eigentümer, die das Haus ausschließlich selbst bewohnen. Das Gebäude muss älter als 10 Jahre sein.
Gibt es auch für Vermieter eine Förderung?
Ja, den BEG-Zuschuss über das BAFA. Er beträgt 15 %, mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP) 20 %. Der Antrag muss im Voraus gestellt werden.
Was wird gefördert?
Alles, was zur Sanierung gehört: Fenster, Rollläden, Rollos, Innenfutter und die Montagekosten. Das gilt auch, wenn Sie das Fenster im Zuge der Sanierung nach unten erweitern.
Welche Unterlagen brauche ich für die Steuererklärung?
Die Rechnung mit unserer Fachunternehmererklärung. Beides reichen Sie mit Ihrer Einkommensteuererklärung ein.
Lassen sich Förderung und Rabatt kombinieren?
Ja. Aus 10.000 € werden mit unseren aktuell 10 % Rabatt 9.000 €. Davon erstattet der Staat 20 %, also 1.800 €. Es bleiben 7.200 €, zusammen sparen Sie also rund 28 %. Voraussetzung für den Rabatt: Alle erforderlichen Produkte werden von uns geliefert und montiert.
Stand: Oktober 2026. Förderbedingungen ändern sich. Verbindlich sind das BAFA, der § 35c EStG und Ihre Steuerberatung.